11.02.2025
Wir freuen uns über Ihr Gemeindekirchgeld
Gerne möchten wir Sie herzlich an die Zahlung des Gemeindekirchgeldes erinnern. Dies betrifft jene Kirchenmitglieder, die über kein eigenes, zu versteuerndes Einkommen verfügen und daher keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichten. Das Gemeindekirchgeld hat nichts mit der vom Finanzamt festgesetzten Kirchensteuer zu tun, sondern ist ein freiwilliger Betrag, der von all denjenigen Gemeindegliedern erbeten wird, die keine Kirchensteuer entrichten, wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner. Es steht direkt der jeweiligen Kirchengemeinde zur Verfügung. Üblicherweise entspricht das Gemeindekirchgeld 1/10 der ersten Rentenzahlung eines Jahres. Es kann überwiesen werden oder gegen Quittung im Gemeindebüro oder dem Pfarramt eingezahlt werden. Wir freuen uns über Ihren Beitrag für unsere vielfältige Arbeit.