Ist Kirchgeld das Gleiche wie Kirchensteuer? Wer muss es zahlen? Was passiert mit den Kirchensteuern? Rund um den Themenbereich kirchlicher Finanzen ranken sich immer wieder Mythen, Halbwahrheiten und Ungenauigkeiten. Im Sinne der Fairness und Transparenz wollen wir Sie an dieser Stelle daher informieren.
Diese Darstellung ist nicht abschließend; sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte auch das Informationsangebot der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie der EKD.
Wenn Sie uns mit einer Spende oder Ihrem Gemeindekirchgeld helfen möchten, dass wir Gottes Botschaft weitererzählen und für die Menschen da sein können, die uns brauchen, freuen wir uns über Ihre Hilfe. Sie kommt direkt den Menschen und Projekten unserer Gemeinden zugute und trägt dazu bei, dass wir Gottes Liebe austeilen können. Sollten Sie uns unterstützen wollen, nutzen Sie bitte die nachfolgend genannte Kontoverbindung.
Ev. Kg. Petrus und Paulus IBAN DE 59 1005 0000 4955 1900 60 bei der Berliner Sparkasse.
Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck Ihre Namen, Ihren Wohnort und den gewünschten Zweck oder das Projekt, für das Ihre finanzielle Zuwendung gedacht ist. Bitte beachten Sie auch, dass mit der Gemeindefusion im Januar 2023 nur noch diese vorgenannte Kontonummer aktiv ist und ändern Sie ggf. auch Ihre bestehenden Daueraufträge.
Die Kirchensteuern gewährleisten die finanzielle Unabhängigkeit der Kirche und sorgen für eine gerechte Verteilung der Finanzierungslasten der kirchlichen Aufgaben. Die Kirchensteuer bietet so die Möglichkeit, Unterschiede in den Gemeindekassen auszugleichen, damit auch in einnahmeschwachen Gemeinden ein breit gefächertes Angebot bereitgehalten werden kann.
Im Allgemeinen dient die Kirchensteuer der Finanzierung kirchlicher Aufgaben, die den Dienst am Menschen, die Begleitung und Beratung in allen Lebenslagen als Hauptaufgabe sieht. Dazu gehört:
- Bezahlung der kirchlichen Mitarbeiter/Innen
- Seelsorge z.B. Telefon-, Gefängnis Kranken(haus)-, Polizeiseelsorge
- Religionsunterricht und Bildungsangebote
- Kinder- und Jugendarbeit
- Diakonische Arbeit
- Ambulante Krankenpflege
- Mission, Ökumene, Entwicklungshilfe
- Erhalt der Kirchengebäude
Um all diese Aufgaben wahrnehmen zu können, braucht die Kirche nicht nur die engagierte Mitarbeit von vielen Menschen, sondern auch eine gesicherte Finanzierungsgrundlage.
Die Kirche ist und bleibt ein Ansprechpartner für alle Menschen – auch für die nicht der Kirche Angehörenden – und übernimmt Pflichten, die über ihren eigentlichen Verkündigungsauftrag hinausgehen und auch immer der Allgemeinheit zugutekommen.
Die Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Kirchensteuer beträgt 9% der Lohn- bzw. Einkommensteuer, höchstens jedoch 3% (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 3,5% (Sachsen und Sachsen-Anhalt - für den Bereich der schlesischen Oberlausitz) vom zu versteuernden Einkommen (Kappungsgrenze). Eingezogen werden die Kirchensteuern von den Finanzämtern.
Die Kirchen zahlen der staatlichen Finanzverwaltung auf die Kirchensteuereinnahmen eine Gebühr für diese Dienstleistung: 2,5 % in Berlin und 3% in Brandenburg und Sachsen. Der Aufbau einer eigenen Steuerverwaltung würde für die Kirchen einen höheren finanziellen und personellen Aufwand bedeuten. Sich einer bereits existierenden Steuerverwaltung zu bedienen, erfolgt demnach aus wirtschaftlichen Erwägungen.
Die Kirche verwendet gut 2/3 ihres Geldes für den Dienst am Menschen; 2/3 des Geldes geht also zurück zu den Menschen in den eigenen Gemeinden. Das Geld kommt damit wieder den Menschen vor Ort zu Gute. Von dem Rest gehen ca. 10 % in die Unterhaltung der zahlreichen Kirchengebäude und ca. 8 % in die Verwaltung. Auch hier verbergen sich viele Arbeitsplätze. Die Kirche in Deutschland ist der zweitgrößte Arbeitgeber. Eine Kürzung am kirchlichen Haushalt bedeutet die Kürzung am Menschen, die Kürzung von Arbeitsplätzen und die Kürzung von Angeboten für die Menschen. Angesichts des großen Gesamtvolumens von 10 Mrd. Euro mag die Evangelische Kirche in Deutschland steinreich erscheinen. Die Kirche ist aber nicht steinreich gemessen am Geld, weil das dem Menschen zurückgegeben wird, sondern steinreich an Gebäuden, deren Unterhalt eine hohe Last darstellt. Wir erachten den Unterhalt unserer Gebäude jedoch als wichtig, damit in ihnen immer wieder Gemeinschaft stattfinden kann.
Kirchenmitglieder, die über ein eigenes zu versteuerndes Einkommen verfügen und daher Lohn- oder Einkommensteuer entrichten, zahlen Kirchensteuer. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichtet, zahlt auch keine Kirchensteuern.
Das Gemeindekirchgeld ist ein freiwilliger Betrag, der von all denjenigen Gemeindegliedern erhoben wird, die keine Kirchensteuer entrichten, wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner. Es steht direkt der jeweiligen Kirchengemeinde zur Verfügung. Das Gemeindekirchgeld hat nichts mit der vom Finanzamt festgesetzten Kirchensteuer zu tun. Üblicherweise entspricht das Gemeindekirchgeld 1/10 der ersten Rentenzahlung eines Jahres. Es kann überwiesen werden oder gegen Quittung im Gemeindebüro oder dem Pfarramt eingezahlt werden. Wir freuen uns über Ihren Beitrag für unsere vielfältige Arbeit.
Hintergründe sowie Erläuterungen zur Kirchensteuer finden Sie auch hier auf den Seiten der Landeskirche.
Weiterführende Informationen auch auf der Seite der Evangelischen Kirche Deutschlands.